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Tätigkeitsschwerpunkt

Vielleicht ist Ihnen der Begriff „Tätigkeitsschwerpunkt“ bereits einmal begegnet?

Er ist allgemein ein Hinweis auf die besondere Spezialisierung eines Zahnarztes und dient zu Ihrer Information.

Zahnärzte dürfen diese Auszeichnung nicht ohne weiteres verwenden, sondern müssen sie bei der jeweiligen Zahnärztekammer eintragen lassen. Dazu muss der Zahnarzt bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die die Zahnärztekammer festlegt, z. B. den erfolgreichen Abschluss von Fortbildungen und angemessene praktische Berufserfahrung in dieser Behandlungsform.

Frau Ayoub hat diese Bedingungen in der Implantologie erfüllt: Sie hat das Curriculum Implantologie der Deutschen Gesellschaft für zahnärztliche Implantologie (DGZI) erfolgreich absolviert und verfügt über die entsprechende Erfahrung.

Weitere Infos

Die Implantologie stellen wir Ihnen hier ausführlich vor.